Qualitätssicherung

Qualitätssicherung



Zur Sicherung der Qualität unserer Tätigkeit als psychologische Sachverständige ergreifen wir verschiedene Maßnahmen. Während der Ausbildungszeit werden alle Fälle der Kooperationspartnerinnen durch Frau Kröper-Schenten (Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs) und/oder Frau Zembold (Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs, psychologische Psychotherapeutin) begleitet und supervidiert. Alle Psychologinnen streben den Erwerb des Zertifikats Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs an oder haben dieses bereits erhalten und bilden sich gemäß der Fortbildungsverpflichtung regelmäßig weiter. Neben den Inhalten der Weiterbildung werden zusätzliche Seminare in psychologischer Diagnostik mit familienrechtlichem Fachbezug bsucht (z. B. Heidelberg-Marschak Interaktionsmethode, Geschichtenergänzungsverfahren zur Bindung, Interaktionsbeobachtung Jacob).

Die Psychologinnen sind u.a. Mitglieder in der Sektion „Rechtspsychologie“ des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP) und   beim deutschen Familiengerichtstag e.V.. Es erfolgt regelmäßig das Studium relevanter Fachliteratur (z. B.Zeitschriften: Praxis für Rechtspsychologie, Rpsych). Im 14-tägigen Rhytmus erfolgt ein praxisbezogener Austausch innerhalb eines qualifizierten Intervisionsteams,   sowie Einzel- oder Gruppensupervisionen. Wir richten uns nach den von der „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ herausgegebenen Qualitätsempfehlungen für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, setzten empirisch fundierter psychologische Testverfahren ein und arbeiten eigenverantwortlich und unabhängig.


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