Begutachtungsablauf

Ablauf einer Begutachtung


Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer freiwilligen Teilnahme der zu begutachtenden Personen, bei Minderjährigen mit dem Einverständnis der sorgeberechtigten Person(en). Die während der Begutachtung erhobenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht mit Ausnahme der für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung relevanten Inhalte, die im Gutachten verwendet werden.

Die Begutachtung beginnt nach Auftragseingang mit dem Aktenstudium, anschließend erfolgen Gespräche, testpsychologische Untersuchungen und Verhaltensbeobachtungen am Aufenthaltsort der zu begutachtenden Person oder in den Praxisräumen. Gegebenenfalls werden, mit dem Einverständnis der betroffenen Personen, Gespräche mit weiteren relevanten Personen (bspw. Kindergärten, Schule, Ärzte) geführt. Die Gespräche mit den Betroffenen finden in der Regel ohne die Anwesenheit weiterer Personen statt; ausgenommen sind Dolmetscher/innen oder Begleitpersonen bei besonderen Umständen. Im Erstgespräch erfolgt eine ausführliche Erläuterung des Begutachtungsprozesses; Fragen und individuelle Besonderheiten finden jederzeit Raum und Berücksichtigung. Die Gespräche und einige Untersuchungsschritte werden auf Tonband bzw. mit einer Kamera aufgenommen, das Einverständnis der Beteiligten immer vorausgesetzt.

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