Leistungsüberblick

Leistungsüberblick


Wir erstellen psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht ausschließlich im Auftrag von Gerichten zu den folgenden Bereichen:

  • Regelung der elterlichen Sorge oder Teilbereichen dieser bei Trennung und Scheidung
  • Umgangsregelungen bei Trennung und Scheidung oder bei Fremdunterbringung der Kinder 
  • Lösungsorientierte Gespräche zwecks Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 FamFG) nach erfolgter Diagnostik
  • Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts bei Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB 
  • Feststellung der Erziehungsfähigkeit, auch bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung


Die familienrechtliche Begutachtung führt zu einer auf wissenschaftlich-psychologischen Erkenntnissen beruhenden Empfehlung an das Gericht bei Fragen zu den oben genannten Punkten. Die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen enthält klare und eindeutige Empfehlungen. Die Gutachten werden wissenschaftlich fundiert, verständlich und nachvollziehbar erstellt. Sie entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019) und den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017). Gerne senden wir Ihnen ein anonymisiertes Mustergutachten zu, damit Sie unsere Arbeitsweise kennenlernen können.

Unser Vorgehen zeichnet sich durch Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität, Beachtung des Datenschutzes und der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung aus. Bei der Begutachtung wird darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung für die Familienmitglieder so gering wie möglich zu halten und die Autonomie der Familie und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Wir setzen uns dafür ein, die Bearbeitungsdauer für eine Begutachtung in angemessenen Grenzen zu halten, so dauert die Bearbeitung in der Regel vier Monate, die Kooperation der Beteiligten vorausgesetzt.

Wir unterstützen zudem, bei entsprechender Beauftragung durch das Gericht, streitende Eltern während der Gutachtenzeit gemäß § 163 FamFG dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden und bessere Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Unser lösungsorientiertes Vorgehen besteht aus zwei Phasen: zunächst erfolgt der diagnostische Prozess, und anschließend finden lösungsorientierte Einzel- und/oder Paargespräche statt. Kommt es zu einer Einigung, wird die Elternvereinbarung schriftlich festgehalten und dem Gericht zugesandt. Einigen sich die Parteien nicht, kann das Gutachten auf Grundlage der zuvor erfolgten Diagnostik verschriftlicht werden.

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